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IHR KFZ GUTACHTER UND
SACHVERSTÄNDIGER FÜR DINSLAKEN

IHR AUTO KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER
FÜR DINSLAKEN

Niemand wünscht es sich, dennoch passieren täglich kleinere und größere Autounfälle, die eine kompetente und vor allem verlässliche Kfz-Begutachtung erfordern. Überlassen Sie dieses Gutachten, das Ihnen zur Durchsetzung einer fairen Entschädigung verhilft, den Experten und Gutachtern. Wir stehen Ihnen als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro jederzeit, schnell und kompetent zur Verfügung.

Für die meisten Verkehrsteilnehmer ist die Schadensregulierung ein kompliziertes Thema mit vielen Fragen. Von der gegnerischen Haftpflichtversicherung werden Fragen nur auf Anfrage und ungern beantwortet. Rein rechtlich gesehen ist die Versicherung ein Gegner und jede Versicherung steht für Ihre eigenen Interessen ein. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unabhängiges Kfz-Gutachten – wir helfen Ihnen als Sachverständiger gern!

WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall heraus? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger zur Beweissicherung ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.

Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.

Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:

– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.

– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.

– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.

– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen

– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!

Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?

Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:

– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.

Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.

Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?

Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. 

Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.

Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?

Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.

Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.

Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.

Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?

Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:

– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)

– Polizeiliche Unfallmeldung

– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)

– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall heraus? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger zur Beweissicherung ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.

Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.

Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:

– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.

– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.

– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.

– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen

– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!

Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?

Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:

– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.

Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.

Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?

Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. 

Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.

Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?

Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.

Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.

Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.

Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?

Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:

– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)

– Polizeiliche Unfallmeldung

– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)

– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

UNSERE TERMINE

– Termine nach Vereinbarung meist noch am selben Tag
– Besichtigung bei Ihnen vor Ort
– Besichtigung im Umkreis von 100 km
– Besichtigung in Ihrer Werkstatt

Egal, wo sich Ihr Fahrzeug in Dinslaken befindet, wir kümmern uns um das Gutachten und kommen direkt zu Ihnen – gerne auch kurzfristig. Aber auch für viele andere Fragen rund ums Auto sind wir als Auto Gutachter und Sachverständiger für Dinslaken der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, beraten wir Sie gerne, denn wir sagen „Lassen Sie die Finger weg von der Schadensregulierung durch die gegnerische Werkstatt!“ Beauftragen Sie lieber unabhängige Kfz-Gutachter wie uns mit der Erstellung eines Gutachtens und Kostenvoranschlags für die entstandenen Schäden.

KFZ Gutachter und Sachverständiger in Dinslaken

Weil bei Verkehrsunfällen – niemand wünscht sie sich und schon sind sie passiert – schnelles Handeln wichtig ist, helfen wir Ihnen dabei, Schäden rechtzeitig und sachkundig festzustellen. Als unabhängiger Kfz Sachverständiger in Dinslaken, erstellen wir Ihnen schnellstmöglich ein rechtsverbindliches Schadensgutachten für Versicherungen, Werkstätten und Behörden. Die Kfz Gutachter Szymiczek & Kluck verfügen über jahrelange Erfahrung im Kraftfahrzeugwesen und setzen Ihre Ansprüche im Schadenfall durch. Wir beurteilen nicht nur die beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden, sondern bestimmen den Wert Ihres Fahrzeuges.
 

Reparaturkalkulation – Wir begutachten verdeckte Unfallschäden

Als Unfallgeschädigter können Sie den Auto-Gutachter ab dem Zeitpunkt beauftragen, wenn ein Bagatellschaden (bereits unter 1000 Euro Schadenwert) vorliegt. Verdeckte Schäden werden oft nicht erkannt und eine genaue Begutachtung des Fahrzeugschadens wird benötigt. Wir sind nicht weisungsgebunden und können umfassend einschätzen, ob Sie einen Kfz Gutachter für den unverschuldeten Schaden benötigen. Wir unterstützen Sie dabei, als Geschädigter die Erstattung der Reparaturkosten, Ausgleich der Wertminderung sowie eine Pauschale für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges zu erhalten. Ein ausführliches Gutachten ist die beste Grundlage zur Schadensregulierung. Als Kfz Sachverständiger erstellen wir eine Reparaturkalkulation, die als Schadensnachweis zur Vorlage bei Versicherern geeignet ist. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen werden die Kosten für den Auto Gutachter mit der Versicherung abgerechnet.
 

Profitieren Sie von unseren sachverständigen Gutachten und Wertanalysen

 
Neben der Restwertermittlung und Beweissicherung können Sie von folgenden Leistungen profitieren:
 
– Das Fahrzeug wird eingehend kontrolliert und ein Prüfgutachten erstellt, das die Funktion aller Teile und Baugruppen sowie den Allgemeinzustand des Fahrzeuges dokumentiert.
 
– Ein Bewertungsgutachten ermittelt den genauen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und beugt späteren Streitereien und Ersatzansprüchen vor.
 
– Das Unfallgutachten dokumentiert am umfangreichsten die entstandenen Beschädigungen, Umfang des Schadens, Wertminderung und voraussichtliche Reparaturkosten.
 
– Bei einem Kurzgutachten werden Unfallschäden aufgenommen und technische Fahrzeugdaten, Beweisbilder sowie ein Kostenvoranschlag der Reparatur zusammengefasst.
 
-Ein Beweisgutachten dokumentiert und archiviert alle entstandenen Schäden und kann für ein später angefertigtes Unfallgutachten zur Vorlage dienen.
 
Oftmals geht es bei Versicherungsansprüchen um viel Geld und daher ist es wichtig, dass ein Kfz Sachverständiger in Ihrem Interesse tätig wird. Mit hoher Kompetenz und Pflicht zur Neutralität setzen wir uns bei jedem Auftrag ein und schätzen den Unfallschaden gewissenhaft ein. Es muss nicht immer ein Unfallschaden vorliegen, damit ein Kfz Gutachter beauftragt wird. Vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges in Dinslaken & Umgebung. Erhalten Sie eine sachverständige Auskunft zu Ihrem Fahrzeugmodell und lassen Sie sich einen rentablen Wiederverkaufswert ermitteln.

Sie haben noch Fragen zu der Erstellung von Kfz-Gutachten? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Öffnungszeiten (Büro)

Montag – Donnerstag     08:30 – 17:00
Freitag                              08:30 – 15:00
Samstag – Sonntag         geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung

Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag – Sonntag

08:30 – 17:00
08:30 – 15:00
geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung

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