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IHR KFZ GUTACHTER UND
SACHVERSTÄNDIGER FÜR DORSTEN

IHR AUTO KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER
FÜR DORSTEN

Niemand wünscht es sich, dennoch passieren täglich kleinere und größere Autounfälle, die eine kompetente und vor allem verlässliche Kfz-Begutachtung erfordern. Überlassen Sie dieses Gutachten, das Ihnen zur Durchsetzung einer fairen Entschädigung verhilft, den Experten und Gutachtern. Wir stehen Ihnen als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro jederzeit, schnell und kompetent zur Verfügung.

Für die meisten Verkehrsteilnehmer ist die Schadensregulierung ein kompliziertes Thema mit vielen Fragen. Von der gegnerischen Haftpflichtversicherung werden Fragen nur auf Anfrage und ungern beantwortet. Rein rechtlich gesehen ist die Versicherung ein Gegner und jede Versicherung steht für Ihre eigenen Interessen ein. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unabhängiges Kfz-Gutachten – wir helfen Ihnen als Sachverständiger gern!

WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall heraus? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger zur Beweissicherung ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.

Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.

Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:

– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.

– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.

– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.

– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen

– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!

Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?

Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:

– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.

Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.

Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?

Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. 

Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.

Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?

Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.

Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.

Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.

Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?

Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:

– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)

– Polizeiliche Unfallmeldung

– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)

– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

WAS TUN NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL?

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall und gehen als Geschädigter aus diesem Vorfall heraus? In diesem Fall muss der Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Um alle Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und den Fall schnell abschließen zu können, stellen wir Ihnen als Sachverständiger zur Beweissicherung ein unabhängiges, sachgerechtes Unfallgutachten aus. Einer unserer Sachverständigen erstellt dann ein kostenfreies Gutachten für Automarken aller Art.

Ob mit dem Rad, PKW oder dem Motorrad – treffen Sie vorerst keine Abmachungen mit anderen am Unfall beteiligten Personen und machen Sie keine Zugeständnisse. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie in jeder Lage.

Der optimale Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall sieht wie folgt aus:

– Rufen Sie die Polizei. – Rufen Sie uns unter 0201 – 615 26 995 an.

– Wir kommen zu Ihrer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause – je nachdem wo sich Ihr Fahrzeug befindet.

-Wir weisen Ihnen ganz unverbindlich alle für Sie möglichen Handlungen auf.

– Grundlegend wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zur Schadenhöhe und anderen Werte erstellt. Im Zuge dessen nehmen wir außerdem Ihre Daten und die des Unfallgegners auf.

– Wir nehmen für Sie Fotos zur Beweissicherung auf. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung – diese wird im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung übernommen

– Unterzeichnen Sie eine Abtretung, um anfallende Kosten für das Gutachten nicht vorab übernehmen zu müssen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie!

Welche Rechte haben Sie nach einem Unfall?

Bei einem fremd verschuldeten Unfall steht Ihnen folgende Kompensation zu:

– Kostenübernahme von Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt
– Vollständige Schadensvergütung, ob Fahrzeugwert oder Reparaturkosten
– Wertminderung des Kfz
– Schmerzensgeld
– Verdienstausfall
– Durch An- und Abmeldung des Fahrzeugs entstandene Kosten
– Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallentschädigung
– Abschleppkosten
– etc.

Natürlich unterstützen wir Sie gern dabei, diese Leistungen auszuschöpfen.

Welche Vorteile entstehen durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters?

Für viele ist nach einem (nicht selbst verschuldeten) Unfall der logischste Schritt, sich unmittelbar mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen. Das hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Diese muss die entstandenen Kosten tragen und handelt darum immer mit dem Ziel, die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. 

Wir als freie, unabhängige und anerkannte Kfz-Sachverständige/Unfallgutachter unterliegen hingegen nicht der Weisung der Versicherungen und können somit immer in Ihrem besten Interesse handeln. Deshalb begutachten und dokumentieren wir Ihren Schaden mit höchster Präzision, und unter Berücksichtigung jeglicher erstattungspflichtiger Schäden – das beinhaltet auch oft unbeachtete Nebenkosten, wie die Wertminderung des Fahrzeugs, Entschädigung für den Nutzungsausfall und viele weitere Faktoren.

Unser Ziel muss immer sein, dass Ihre Situation nach der Schadensregulierung so ist, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Welche Kosten sind mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters verbunden?

Bei Beauftragung unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns berechtigen, die Gutachtergebühr unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Eventuell anfallende Reparaturkosten und Entschädigungen erhalten Sie ebenfalls unmittelbar von dieser Versicherung.

Habe ich überhaupt Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Ein Anspruch auf einen Kfz-Gutachter besteht für Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.

Wir als unabhängiger Kfz-Gutachter und Sachverständige sind frei von jeglicher Versicherungsbindung und vertreten Ihre Interessen deshalb völlig unvoreingenommen, immer mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig zu Ihren Gunsten zu regulieren.

Was benötige ich bei der Kfz-Begutachtung?

Für einen reibungslosen Ablauf werden bei der Kfz-Begutachtung folgende Dokumente benötigt:

– Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2, Konformitätsbescheinigung (COC), Datenblätter usw.)

– Polizeiliche Unfallmeldung

– Daten des Unfallverursachers (Kennzeichen, Name, Anschrift usw.)

– Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung
– Wir beraten Sie in technischen Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug
– Wir leisten Ihnen Hilfestellung beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

UNSERE TERMINE

– Termine nach Vereinbarung meist noch am selben Tag
– Besichtigung bei Ihnen vor Ort
– Besichtigung im Umkreis von 100 km
– Besichtigung in Ihrer Werkstatt

Egal, wo sich Ihr Fahrzeug in Dosten befindet, wir kümmern uns um das Gutachten und kommen direkt zu Ihnen – gerne auch kurzfristig. Aber auch für viele andere Fragen rund ums Auto sind wir als Auto Gutachter und Sachverständiger der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, beraten wir Sie gerne, denn wir sagen „Lassen Sie die Finger weg von der Schadensregulierung durch die gegnerische Werkstatt!“ Beauftragen Sie lieber unabhängige Kfz-Gutachter wie uns mit der Erstellung eines Gutachtens und Kostenvoranschlags für die entstandenen Schäden.

Ihr Auto KFZ Gutachter und Sachverständiger in Dorsten

Als qualifizierte KFZ Gutachter und Sachverständiger für Dorsten helfen wir Ihnen bei der objektiven und Schaden relevanten Begutachtung Ihres Fahrzeuges. Wir ermitteln alle Details, die für die Schadenregulierung wichtig sind. In Dorsten & Umgebung begutachten wir Pkws, Lkws, Zweiräder, Wohnwagen und Sonderfahrzeuge. Viele Geschädigte, die unverschuldet einen Verkehrsunfall erleiden, wissen nicht, dass sie das Recht auf einen Sachverständigen ihres Vertrauens haben. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Versicherer bereit ist, ohne Kfz Gutachter den Schaden zu regulieren. Ein unabhängiges Gutachten sichert bei Streitfragen nachvollziehbare Aussagen zu den unfallbedingten Schäden und stellt eine merkantile Wertminderung des Fahrzeuges fest.
 

Rasche Hilfe bei der Begutachtung in Dorsten

Nach einem Unfallschaden kann ein unabhängiger Auto KFZ Gutachter die Höhe der Reparaturkosten ermitteln. Wünschen Sie keine Reparatur, können Sie Ihr Unfallfahrzeug zu dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert verkaufen. Den Restwerterlös erhalten Sie vom Käufer und die Differenz bis zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung. Verunfallte Fahrzeuge werden entweder vor Ort oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens besichtigt. Im Falle eines Diebstahls, technischen Schäden oder der Bewertung beim Gebrauchtwagenkauf werden wir ebenfalls tätig. Möchten Sie den Rücknahmewert des Leasingfahrzeuges oder den Wert eines Oldtimers ermitteln? Wir sind für Sie da und helfen rasch und zuverlässig.
 

Nach einem Unfall sichern Sie sich mit uns Ihr Recht

Entstandene Schäden am Fahrzeug müssen nachvollziehbar geklärt werden. Ob es um den Unfallhergang, die Ermittlung der Schadenhöhe oder die Frage des Wiederbeschaffungswertes bzw. Restwert geht – wir helfen Ihnen und sind ein kompetenter Partner. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, bestehen Sie auf die Einbeziehung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherer sind bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, den von Ihnen gewählten Auto Gutachter abzulehnen. Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, können Sie die Kosten zur Begutachtung geltend machen. Die häufig zustehende Wertminderung des Fahrzeuges kann nur ein Kfz Sachverständiger für Sie ermitteln. In einem unverschuldeten Schadenfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr KFZ Schadengutachten. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
 
Die Dauer der Schadenregulierung ist sehr unterschiedlich, aber alle Beteiligten haben ein hohes Interesse, den Schaden so gering wie möglich zu halten. In Dorsten kümmern wir uns um Ihr Gutachten und bieten einen Komplett-Service mit transparenten Abläufen an. Gern können Sie uns telefonisch oder vor Ort auf Ihre Fragen, Wünsche und Probleme ansprechen.
 
Wir beraten Sie gern, helfen umfassend bei der Erstellung von Wert- und Schadengutachten, Unfallrekonstruktionen, Restwertermittlung und setzen Aufträge termingerecht um. Ein persönlicher Service – individuell auf Ihren Fall zugeschnitten – steht im Vordergrund unserer Tätigkeit als Kfz Sachverständiger.

Sie haben noch Fragen zu der Erstellung von Kfz-Gutachten? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Öffnungszeiten (Büro)

Montag – Donnerstag     08:30 – 17:00
Freitag                              08:30 – 15:00
Samstag – Sonntag         geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung

Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag – Sonntag

08:30 – 17:00
08:30 – 15:00
geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung

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